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   LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 4 KR 60/06   

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https://dejure.org/2011,33993
LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 4 KR 60/06 (https://dejure.org/2011,33993)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.06.2011 - L 4 KR 60/06 (https://dejure.org/2011,33993)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - L 4 KR 60/06 (https://dejure.org/2011,33993)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 4 KR 60/06
    Nach dem Wortlaut dieser Regelung muss der Aufenthalt im Krankenhaus daher einem Behandlungszweck dienen, und die Frage, ob und wie lange einem Versicherten vollstationäre Krankenhausbehandlung zu gewähren ist, richtet sich allein nach medizinischen Erfordernissen (Großer Senat (GS) des BSG, Beschluss vom 25. September 2007, GS 1/06 - Leitsatz 1, zitiert nach juris).

    Die Frage, ob und wie lange einem Versicherten vollstationäre Krankenhausbehandlung zu gewähren ist, ist nach den oben dargelegten Ausführungen des GS des BSG (Beschluss vom 25. September 2007, a.a.O., Leitsatz 1) allein anhand der medizinischen Erfordernisse zu beurteilen.

    Gründe für die Zulassung der Revision nach § 160 SGG liegen nicht vor, da die entscheidungserheblichen Rechtsfragen durch die zitierten Entscheidungen des GS des BSG (Beschluss vom 25. September 2007 - GS 1/06 -, a.a.O., Leitsatz 1) sowie des 1. und 3. Senats des BSG (Urt. v. 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R sowie Urt. v. 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R, jeweils zitiert nach juris ) umfassend geklärt sind.

  • BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 4 KR 60/06
    Bei der Klage eines Krankenhausträgers auf Zahlung der Kosten für die Behandlung eines Versicherten handelt es sich um einen sogenannten Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R, zitiert nach juris).

    Allerdings kann die Feststellung, was unter "medizinischen Erfordernissen" in diesem Sinne zu verstehen ist, im Einzelfall erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten bereiten (vgl. BSG, Urt. v. 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R - zitiert nach juris).

    Gründe für die Zulassung der Revision nach § 160 SGG liegen nicht vor, da die entscheidungserheblichen Rechtsfragen durch die zitierten Entscheidungen des GS des BSG (Beschluss vom 25. September 2007 - GS 1/06 -, a.a.O., Leitsatz 1) sowie des 1. und 3. Senats des BSG (Urt. v. 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R sowie Urt. v. 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R, jeweils zitiert nach juris ) umfassend geklärt sind.

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 4 KR 60/06
    Schließlich hat auch der 1. Senat des BSG in einem Urteil vom 16.12.2008 (B 1 KR 11/08 R - Leitsatz, zitiert nach juris) ausdrücklich ausgeführt, dass Krankenhausbehandlung jedenfalls nicht bereits deshalb erforderlich ist, weil eine bestimmte Leistung nach den Regeln der ärztlichen Kunst zwar ambulant erbracht werden kann, vertragsärztlich aber mangels positiver Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung geleistet werden darf.

    Gründe für die Zulassung der Revision nach § 160 SGG liegen nicht vor, da die entscheidungserheblichen Rechtsfragen durch die zitierten Entscheidungen des GS des BSG (Beschluss vom 25. September 2007 - GS 1/06 -, a.a.O., Leitsatz 1) sowie des 1. und 3. Senats des BSG (Urt. v. 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R sowie Urt. v. 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R, jeweils zitiert nach juris ) umfassend geklärt sind.

  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 11/04 R

    Krankenversicherung - Vorliegen einer vollstationären Krankenhausbehandlung bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 4 KR 60/06
    Die Aufrechnung ist in derartigen Fällen grundsätzlich zulässig, auch wenn die Voraussetzungen des § 51 Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), der die Aufrechnung in bestimmten Fällen regelt, tatbestandlich nicht erfüllt sind (vgl. BSG, Urteil vom 17. März 2005 - B 3 KR 11/04, zitiert nach juris).
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 4 KR 60/06
    Das Krankenhaus könnte sich über diesen Weg einen beachtlichen Wettbewerbsvorteil verschaffen (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 4 KR 60/06
    Grundsätzlich entsteht die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse unabhängig von einer schriftlichen Kostenzusage, die nur als deklaratorisches Schuldanerkenntnis anzusehen ist (vgl. BSGE 86, 166, 170), unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistungen durch den Versicherten, wenn die Versorgung in einem - wie hier - zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich ist.
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 25/06 R

    Krankenversicherung - ambulante Behandlung im Krankenhaus ohne Empfehlung des

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 4 KR 60/06
    Ambulante Behandlung kann nämlich unter bestimmten Voraussetzungen auch im Krankenhaus erbracht werden (vgl. §§ 115b ff. SGB V) und fällt dann - jedenfalls soweit sie nicht im Rahmen einer Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung erbracht wird - unter die Regelung des § 137c SGB V, nach der die Anerkennung der Leistung durch den (Gemeinsamen) Bundesausschuss nicht Abrechnungsvoraussetzung ist (vgl. auch BSG, Urt. v. 27.03.2007 - B 1 KR 25/06 R - SGb 2007, 286; sowie Koch in jurisPK-SGB V, § 137 c Rn. 8).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - L 9 KR 280/08

    Krankenhausbehandlung; Erforderlichkeit; stationäre Endoxan-Therapie bei

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 4 KR 60/06
    Die fehlende medizinische Erforderlichkeit der vollstationären Behandlung unterscheidet den vorliegenden Fall von den Fällen, die den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 18. März 2010 - L 9 KR 280/08, zitiert nach juris) und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 17. Januar 2007 - L 11 KR 6/06, zitiert nach juris) zu Grunde lagen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - L 11 KR 6/06

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 22.06.2011 - L 4 KR 60/06
    Die fehlende medizinische Erforderlichkeit der vollstationären Behandlung unterscheidet den vorliegenden Fall von den Fällen, die den von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 18. März 2010 - L 9 KR 280/08, zitiert nach juris) und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 17. Januar 2007 - L 11 KR 6/06, zitiert nach juris) zu Grunde lagen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.06.2013 - L 4 KR 108/11

    Krankenversicherung - Krankenhaus - nachträgliche Einleitung eines

    Mit Zustimmung der Beteiligten hat das SG mit Beschluss vom 1. Oktober 2007 das Ruhen des Verfahrens angeordnet und dies mit einem anhängigen Rechtsstreit beim Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt L 4 KR 60/06 begründet.

    Tatsächlich habe die Beklagte diese Einzelfallprüfung nicht vorgenommen, obwohl dies, wie das Verfahren vor dem LSG Sachsen-Anhalt L 4 KR 60/06 gezeigt habe, unverzichtbar sei.

    Dem Urteil des LSG Sachsen-Anhalt (L 4 KR 60/06) mit denselben Beteiligten lag folgender Sachverhalt zugrunde:.

    Nach den übereinstimmenden MDK-Bewertungen in diesem sowie im Verfahren L 4 KR 60/06, das der Senat bereits entschieden hat, handelt es sich bei der ESWT bei IPP um eine regelmäßig ambulant zu erbringende Behandlung, die vertragsärztlich nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden kann (§ 135 SGB V).

    Für dieses Ergebnis spricht auch das von der Klägerin im Verfahren L 4 KR 60/06 angeführte Argument der "Flucht" in den stationären Bereich bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, für die der (Gemeinsame) Bundesausschuss noch keine Empfehlung abgegeben hat.

  • LSG Bayern, 26.03.2009 - L 4 KR 335/07
    Mit Beschluss vom 08.10.2007 trennte der Senat die Streitsache, soweit sie die Verfahren S 4 KR 60/06 und S 4 KR 71/07 (entspricht L 4 KR 405/07 und L 4 KR 406/07) betraf.
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